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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die SolarStromMacher GmbH

Im Wälschbachtal 12. 53894 Mechernich
www.solarstrom-macher.de
(Stand:  21.02.2023)

1. ALLGEMEINES

1.1 Die AGB gelten insbesondere für den Verkauf, Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, bestehend aus Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und weiterem Zubehör (im Folgenden zusammenfassend: „Photovoltaik-Anlage“). Die AGB gelten dabei in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf, die Lieferung oder Installation beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass die SolarStromMacher GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.2 Die Leistungen der SolarStromMacher GmbH – im Folgenden „SolarStromMacher GmbH“ genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
1.3 Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.4 Die Mitarbeiter und Vertreter der SolarStromMacher GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die SolarStromMacher GmbH maßgebend
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der SolarStromMacher GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst, verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND -DURCHFÜHRUNG

2.1 Die Angebote der SolarStromMacher GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung der SolarStromMacher GmbH zustande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der SolarStromMacher GmbH maßgebend. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen behält sich die SolarStromMacher GmbH Eigentums – und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werd en und sind bei Nichtdurchführung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

3. UMFANG DER LEISTUNGEN

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der SolarStromMacher GmbH.
3.2 Die SolarStromMacher GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Es sind Abschlagszahlungen je nach Montage-, Reparatur-, Reinigungs- oder Wartungsfortschritt bzw. Materiallieferung fällig, sofern sich nicht aus dem Angebot etwas anderes ergibt.
4.3 Zwei Wochen vor Dachmontage sind 70% der Auftragssumme fällig.
Eine Woche vor Montage des Wechselrichters sind die restlichen 30% der Auftragssumme fällig.
4.4 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Vertrag genannten Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto, sofern nichts anders vereinbart ist, ist nicht zulässig.
4.5 Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch der SolarStromMacher GmbH gefährden, kann die SolarStromMacher GmbH die Leistungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehreren Teillieferungen bekannt werden sollten.
4.6 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung ist der Geschäftssitz der SolarStromMacher GmbH.

5. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

5.1 Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage-, Reparatur-, Reinigungs- oder Wartungsleistungen vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Es liegt in den Pflichten des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Prüfung der statischen Eignung der gesamten Dachkonstruktion sowie des Gebäudes an sich zur Befestigung der Anlage. Sollte, aufgrund der vom Kunden freigegebenen Dachbelegung, die errichtete Anlage die Gefahr des Abrutschens von Schnee erhöhen und vorhandene Schneefänge in ihrer Funktion beeinträchtigt sein, so akzeptiert der Kunde diesen Umstand ausdrücklich und eigenverantwortlich zu Gunsten der maximalen Belegung.
5.3 Der Kunde hat vor der Installation insbesondere auch selbst prüfen zu lassen, ob die Anlage allenfalls in die Rechte der Nachbarn eingreift, etwa aufgrund von durch die Anlage hervorgerufener Lichtimmissionen, und ob die Anlage bei die Nachbarn Blendungen verursachen kann.
5.4 Der Kunde gestattet der SolarStromMacher GmbH und den von der SolarStromMacher GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
5.5 Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Anlage auf den Kunden über.

6. LIEFERFRISTEN, LIEFERVERZUG, GEFAHRENÜBERGANG BEI MATERIALLIEFERUNGEN

6.1 Termine und Fristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
6.2 Werden zur Einhaltung von Fristen oder Terminen Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung. Das gilt nicht, wenn die SolarStromMacher GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner der SolarStromMacher GmbH ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von unvorhersehbaren Ereignissen (Streik, Aussperrungen, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.), die es uns nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend auch bei den von uns beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmern.
6.3 Die SolarStromMacher GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer der von der SolarStromMacher GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
6.4 Bei einer Materiallieferung an Wiederverkäufer ist der Gefahrenübergang ab den Lagern der SolarStromMacher GmbH bzw. den Lagern der von der SolarStromMacher GmbH beauftragten Lieferanten. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird von der SolarStromMacher GmbH gewählt. Eine Versicherung wird von der SolarStromMacher GmbH nur auf Wunsch des Kunden und gegen Berechnung der Versicherungskosten abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn die SolarStromMacher GmbH die Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten hat.
6.5 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen und Termine.
6.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese zumutbar sind.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die SolarStromMacher GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7.2 Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die SolarStromMacher GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7.3 Ab Gefahrübergang bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Komponenten zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.
7.4 So lange unser Eigentumsvorbehalt andauert, darf der Kunde die von uns gelieferten Waren weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde darf nur weiterveräußern, wenn er sich nicht in Zahlungsverzug uns gegenüber befindet.
7.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Der Kunde wird uns umgehend schriftlich vom Vorliegen der vorstehenden Ereignisse informieren.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Die SolarStromMacher GmbH behält sich die bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

9. WERBUNG

Wir sind berechtigt, von uns gelieferte / installierte Anlagen in beliebiger Form als Referenz zu benennen und dürfen mit Fotos der von uns gelieferten / installierten Anlagen in beliebiger Form werben.

10. ABNAHME

10.1 Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Anlage durch ein Protokoll, dass von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Die Verwenderin kann sich bei der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem von ihr beauftragten Dritten vertreten lassen.
10.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der Verwenderin gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt.

11. HERSTELLERANGABEN/PRODUKTGARANTIE DER HERSTELLER

11.1 Die SolarStromMacher GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die SolarStromMacher GmbH verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.

12. HAFTUNG

12.1. Die Haftung der SolarStromMacher GmbH für vertragliche und vorvertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, von Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Hauptleistungspflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, sowie einer gesetzlich zwingend vorgesehenen Haftung; insoweit haftet die SolarStromMacher GmbH für jeden Grad des Verschuldens.
12.2. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der SolarStromMacher GmbH.
12.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche im Verhältnis zu Kunden, die nicht Verbraucher sind, innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
12.4 Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich die SolarStromMacher GmbH das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.
12.5 Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße lnstandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

13. PREISANPASSUNGSKLAUSEL

In Bezug auf die Kostensteigerung der Hersteller/Großhändler behalten wir uns vor, diese Erhöhung an unsere Kunden rechtmäßig weiterzugeben.
Dieser Prozess wird transparent und nachvollziehbar mit dem Kunden kommuniziert. Sollte es zu einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss kommen, besteht selbstverständlich ein Rücktrittsrecht für den Kunden. Dieser kann dann vom Kauf des noch zu liefernden Produktes zurücktreten.

14. VERTRAGSRÜCKTRITT

14.1. Im Verhältnis zu Verbrauchern ist die SolarStromMacher GmbH berechtigt, vom Vertrag insbesondere zurückzutreten, soweit die SolarStromMacher GmbH trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages den Liefergegenstand nicht erhält oder wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verletzt.
14.2. Im Verhältnis zu Unternehmern ist die SolarStromMacher GmbH insbesondere im Fall einer ausbleibenden, nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ebenso, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder die Vermögensauskunft abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

15. SCHLUSSBEDINGUNGEN

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
15.2. Für die gesamte Rechtsbeziehung mit dem Kunden und für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, an dem keine Verbraucher beteiligt ist, ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der SolarStromMacher GmbH. Der Kunde kann auch an seinem Sitz verklagt werden.